Rechtsberatung und anwaltliche vertretung:

Transparent. Zielgerichtet. Entlastend.

Mit über 30 Jahren Erfahrung als Rechtsanwältin helfe ich Ihnen, in jeder Situation Ihre ideale Lösung zu finden und zu erreichen. Dabei bin jederzeit bestrebt, den Grad Ihrer materiellen und immateriellen Belastung so klein wie möglich zu halten ― im Bewusstsein, dass Konflikte Sie Zeit, Geld und Nerven kosten und Sie jeden Abend damit einschlafen und jeden Morgen damit aufwachen müssen.

Rechtsgebiete
Wie kann ich Sie unterstützen?

Seit Jahrzehnten stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin in folgenden Rechtsgebieten zur Seite:

Anwältin Wagensonner Rechtsanwaltskanzlei Egger-Büssing

Allgemeines Schuldrecht, Mietrecht, Baurecht und Vertragsrecht

Trennungsvereinbarungen, Scheidungsfolgevereinbarungen, Ehescheidung inklusive sämtlicher rechtlichen Folgesachen, Sorge- und Umgangrechtsangelegenheiten

Alle Fragen rund um Bestand, Inhalt und Beendigung von Arbeitsverhältnissen

Streit ums Erbe und/oder Pflichtteil, Entwerfen von Testamenten und Erbverträgen, Erstellen von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Interessenvetretung von Opfern in Strafverfahren

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Umfassende und fundierte rechtliche Prüfung und Analyse der Besonderheiten Ihrer Angelegenheit und Ihres Anliegens
  • Aufklärung über die Rechtslage sowie über eventuelle Prozessrisiken
  • Unterstützende Beratung bei der Entwicklung einer Ihren Vorstellungen entsprechenden Lösungsmöglichkeit
  • Aufklärung über sämtliche in Frage kommenden Konfliktlösungsverfahren (inklusive Gerichtsprozess)
  • Information über deren Voraussetzungen und Kosten-Nutzen-Verhältnisse
  • Umfassende Beratung und Aufklärung vor der Einleitung gerichtlicher Schritte, damit Sie unabhängig und vollständig informiert sind, bevor Sie weitreichende Entscheidungen treffen
  • Vollständige Übernahme der Kommunikation mit dem Konfliktgegner und/oder dessen anwaltlichen Vertreter mit entsprechender Entlastung für Sie
  • Engagierte Verhandlung mit der Gegenpartei – sei es schriftlich, telefonisch oder in persönlichen Besprechungen
  • Entwerfen von Vergleichsvereinbarungen, bis hin zu deren wirksamen Abschluss und Begleitung zu etwaigen Terminen
  • Umfassende Vorbereitung auf Gerichtstermine durch Erläuterung von Verfahrensablauf, Ihrer Rolle, Durchspielen zu erwartender Situationen sowie Ihres Verhaltens unter Zugrundelegung strategischer Überlegungen, möglicher Zwischenziele und Ziele, generelle Risikoanalyse
  • Unterstützung bei der Entwicklung von Verhaltens- und/oder Verhandlungsalternativen
  • Begleitung zur Gerichtsverhandlung: Vertretung Ihrer Position und Ihrer Ziele gegenüber Gericht und Gegenpartei, Besprechungen mit Ihnen in Verhandlungspausen, nachvollziehbare Erklärungen über die Verhandlungsdynamik und ggf. Änderungen in der Taktik, Vorbereitung von Vergleichsvorschlägen, Ad-hoc-Beratung zu gerichtlichen Vorschlägen und unterstützende Beratung, damit Sie gegebenenfalls Entscheidungen treffen können
  • Nachbereitung der Gerichtsverhandlung mit Ihnen: Gemeinsame Reflexion und Analyse des Verhaltens beider Parteien. Wie haben Sie diese Verhandlung erlebt? Wie bewerten Sie das Ergebnis und was bedeutet es juristisch? Was kommt als Nächstes?